Inzidenzwert
INFORMATION!
Update vom 08.01.2021
N E U !!! 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Stand 08.Januar 2021. Begründung zur 11. BaylfSMV.
Diese Verordnung tritt am 11.Januar 2020 in Kraft und gilt zunächst bis 31.Januar 2021.
- Der Feuerwehrdienst nach Art. 9 Abs. 1 S. 2 BayFwG ist triftiger Grund im Sinne des § 2 S. 2 Nr. 1 der 11. BayIfSMV und begründet vor allem für den Einsatzfall auch ein Abweichen von der nächtlichen Ausgangssperre nach § 3 Nr. 2 der 11. BayIfSMV. Wir wiederholen in diesem Zusammenhang die Empfehlung, für den Fall einer möglichen Kontrolle den Feuerwehr- Dienstausweis mitzuführen.
- Veranstaltungen und Versammlungen der Feuerwehrvereine – hierzu zählen auch Gremiumssitzungen – sind untersagt.
Corona Ampel - 7 Tage Inzidenz über 50
Landkreis Rottal-Inn 20.01.2021: 228,8 (RKI)
Empfehlung zum Ausbildungs- und Übungsbetrieb in den Feuerwehren (ROT)